Garantieerklärung

 

Garantie / warranty

(available only in German)

Schappo Möbelwerkstätte (Inhaber Holger Scharping, Burg Gräfenröderstrasse 41, 61184 Karben, nachfolgend „Schappo Möbelwerkstätte“) garantiert dem Erstkäufer (nachfolgend „Kunde“) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Kunden weltweit gelieferte Möbelstück (nachfolgend „Produkt“) innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren ab Auslieferung (nachfolgend „Garantiefrist“) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern (nachfolgend „Fehler“) sein wird. Etwaige Fehler wird Schappo Möbelwerkstätte nach eigenem Ermessen auf ihre Kosten durch Reparatur oder Lieferung gleichwertiger neuer oder generalüberholter Teile beheben. Die Garantie erstreckt sich nicht auf etwaige Abweichungen in Farbe und Struktur zwischen den verarbeiteten Naturwerkstoffen (z.B. Holz) und deren werblichen Abbildungen (nicht erfasste Teile). Sonstige Ansprüche des Kunden gegen Schappo Möbelwerkstätte, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber Schappo Möbelwerkstätte und/oder dem jeweiligen Zwischenverkäufer werden jedoch durch diese Garantie nicht berührt.

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben von Schappo Möbelwerkstätte (gemäß Bedienungsanleitung) abweichenden Gebrauch verursacht sind, das Produkt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch von Schappo Möbelwerkstätte nicht autorisierte Werkstätten schließen lassen und keine unsachgemäßen Pflege- und Schmiermittel verwendet wurden.

Ansprüche aus der Garantie können nur durch schriftliche Anzeige an Schappo Möbelwerkstätte unter Vorlage einer Kopie der Originalrechnung mit Kaufdatum innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht sofort erkennbaren Fehlern innerhalb von drei Monaten nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der Zugang der vollständigen schriftlichen Anzeige bei Schappo Möbelwerkstätte. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt Schappo Möbelwerkstätte nach vorheriger Freigabe und Mitteilung an den Kunden. Schappo Möbelwerkstätte übernimmt die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts nicht, wenn (I.) der Kunde nicht ein bestimmtes, ihm von Schappo Möbelwerkstätte genanntes Frachtunternehmen nutzt, wenn (II.) der Kunde das Produkt unverlangt, d.h. ohne vorherige Freigabe und Mitteilung an den Kunden, an Schappo Möbelwerkstätte einsendet oder wenn (III.) sich bei der Prüfung des Produkts durch Schappo Möbelwerkstätte herausstellt, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht und der Kunde nicht nachweisen kann, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.